Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Die lookaround GmbH, Leonrodstr. 6, c/o Al Dares, D-80634 München, HRB 259204 („Plattformbetreiberin“) betreibt im Internet unter der Domain <www.eaaasy.de> die Plattform eaaasy („Plattform“). Bei der Plattform handelt es sich um eine KI basierte on demand Videoplattform, auf der Marken und Händler; d.h. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB („Unternehmen“) ihre Produkte präsentieren, damit sich Konsumenten (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) einfacher vor einem Kauf informieren und Marken sowie Produkte entdecken können. Auf diese Weise bietet die Plattform den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Wahrnehmung zu steigern.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten im Verhältnis zwischen der
Plattformbetreiberin und Unternehmen, die die Plattform für die Steigerung der
Wahrnehmung ihrer Produkte verwenden für den Zugang und die Nutzung der Plattform.
Abweichende Bedingungen des Unternehmens gelten nicht. Schließen die
Plattformbetreiberin und das Unternehmen über den Nutzungsvertrag hinaus Einzelverträge,
gehen die Regelungen des Einzelvertrags diesen AGB vor, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes bestimmt ist.
Jedes Unternehmen hat bei der Registrierung diese AGB sowie die Datenschutzhinweise und
andere obligatorische Vorschriften auf der Plattform zur Kenntnis zu nehmen und zu
bestätigen.
1 Vertragsgegenstand
(1) Die Plattformbetreiberin bietet dem Unternehmen die Möglichkeit, unentgeltlich auf der
der Plattform auf einem eigenen Profil des Unternehmens selbst Videos, Bilder oder Texte
(„Inhalte“) zu den Produkten des Unternehmens hochladen können. Konsumenten können
die Inhalte anschauen und mit anderen Konsumenten oder Dritten teilen. Zudem bietet die
Plattform dem Unternehmen die Möglichkeit, auf seine eigene Webseite oder eine Webseite
Dritter zu verlinken, auf der Konsumenten das auf der Plattform beworbene Produkt kaufen
können.
(2) Die Plattformbetreiberin behält sich das Recht vor, die Nutzbarkeit bestimmter Dienste
innerhalb der Plattform zu erweitern, zu beschränken oder in sonstiger Weise anzupassen.
(3) Die Plattformbetreiberin stellt lediglich eine Plattform und somit die technische
Vorrichtung zur Verfügung, um mit Inhalten die Produkte des Unternehmens zu bewerben.
Die Plattformbetreiberin stellt selbst keine Inhalte zu den Produkten des Unternehmens ein.
Auf der Plattform selbst findet kein Vertragsschluss statt. Die Vertragsschlüsse, die
Vertragsinhalte und die Abwicklung der Verträge zwischen den Unternehmen und den
Konsumenten obliegen ausschließlich der Verantwortlichkeit der Unternehmen.
2 Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrags und Verwaltung des Kontos
2.1 Registrierung und Zustandekommen des Nutzungsvertrags
(1) Für die Nutzung der Plattform zum Einstellen von Inhalten ist eine Registrierung
erforderlich. Um sich auf der Plattform zu registrieren, gibt das Unternehmen eine E-MailAdresse, einen von ihm gewählten Namen, ein von ihm gewähltes Passwort, einen
sachkundigen Ansprechpartner, der der Plattformbetreiberin für Informationen zur
Verfügung steht und Entscheidungen selbst treffen oder zeitnah herbeiführen kann sowie die
sonstigen in der Registrierungsmaske vorgesehenen Daten an. Die in der
Registrierungsmaske abgefragten Daten sind wahrheitsgemäß anzugeben.
(2) Jedem Unternehmen ist nur eine einmalige Registrierung mit einem einzelnen Konto
gestattet. Konten sind nicht übertragbar.
(3) Die Plattformbetreiberin bestätigt die Registrierung an die von dem Unternehmen
angegebene E-Mail-Adresse, sobald das Unternehmen diese AGB und die
Datenschutzerklärung sowie andere obligatorische Vorschriften bestätigt hat, womit zugleich
ein Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit zu Stande kommt.
(4) Die Plattformbetreiberin behält sich vor, zur Verifizierung die Identität das Konto zu einem
späteren Zeitpunkt zu sperren und erneut oder auf andere Art und Weise zu verifizieren,
etwa durch Eingabe eines Codes, der an eine Mobilfunknummer geschickt wird, oder durch
Klicken eines Aktivierungslinks, der an eine E-Mail-Adresse des Unternehmens geschickt
wird. Solange das Unternehmen die erforderliche Verifizierung nicht erbracht hat, bleibt sein
Account gesperrt.
(5) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Plattformbetreiberin kann eine
Registrierung jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(6) Wird die Registrierung nicht vollständig durchgeführt, behält sich die Plattformbetreiberin
das Recht vor, das unvollständig registrierte Konto zu löschen.
2.2 Verwaltung des Kontos
(1) Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, so ist das Unternehmen
verpflichtet, die Angaben in seinem Konto unverzüglich zu korrigieren. Versäumt das
Unternehmen die Aktualisierung, haftet die Plattformbetreiberin nicht für etwaige
Leistungsverzögerungen und behält sich vor, dem Unternehmen eigenen Zusatzaufwand in
Rechnung zu stellen
(2) Das von dem Unternehmen gewählte Passwort ist sorgfältig zu verwahren und darf nicht
an Dritte weitergegeben werden.
(3) Das Unternehmen ist verpflichtet, die Plattformbetreiberin umgehend darüber zu
informieren, wenn Anlass zur Vermutung besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den
Zugangsdaten erlangt hat und/oder ein Dritter das Konto missbraucht.
3. Inhalte
3.1 Einstellen von Inhalten
(1) Das Unternehmen kann selbständig Inhalte auf der Plattform einstellen. Die Inhalte
dürfen ausschließlich Produkte des Unternehmens sowie das Unternehmen selbst betreffen.
(2) Werbung für die in den Inhalten dargestellten Produkte durch das Unternehmen
außerhalb der Plattform ist zulässig.
(3) Das Unternehmen ist für die von ihm eingestellten Inhalten sowie die Einhaltung aller in
diesem Zusammenhang bestehenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Es ist ihm
untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen das geltende Recht, diese AGB, Rechte Dritter –
insbesondere Marken- und Urheberrechte – oder gegen gute Sitten verstoßen oder deren
Vertrieb durch gesetzliche Vorschriften (einschließlich der Gesetze zum Verbraucherschutz,
Jugendschutz, unlauteren Wettbewerb, Export etc.) eingeschränkt oder untersagt ist. Das
Unternehmen stellt sicher, dass mit Blick auf die in Bildern oder Videos abgebildeten
Personen nicht das Recht am eigenen Bild und/oder dem Recht am eigenen Wort verletzt
wird.
3.2. Lizenzeinräumung
(1) Das Unternehmen räumt der Plattformbetreiberin hinsichtlich aller von ihm
hochgeladenen Inhalte ein unentgeltliches und örtlich unbeschränktes, nicht-exklusives,
einfaches Recht zur Nutzung der Inhalte ein. Dies umfasst insbesondere das Hosting, die
öffentliche Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung, Anzeige und Wiedergabe der
Inhalte ausschließlich zum Zweck der Erbringung und Verbesserung des Dienstes.
(2) Das Unternehmen versichert, dass ihm die genannten Rechte an den Inhalten allein und
uneingeschränkt zustehen und es bisher keine dieser Rechteübertragung entgegenstehende
Verfügung getroffen hat.
(3) Die Laufzeit der gewährten Lizenz dauert fort, bis die Inhalte entfernt werden im Sinne
von 3.3 dieser AGB.
3.3. Entfernen von Inhalten
(1) Das Unternehmen kann Inhalte jederzeit entfernen.
(2) Die Plattformbetreiberin behält sich das Recht vor, hochgeladene Inhalte aufgrund
unzureichender Qualität des Produkts oder des Inhalts oder aufgrund unvollständiger,
falscher oder sonst unzureichender Angaben oder Beschreibungen zu beanstanden und zu
löschen, wenn das Unternehmen keine Abhilfe in einer angemessenen Zeit schafft.
(3) Die Plattformbetreiberin ist nicht zur Überprüfung der eingestellten Inhalte verpflichtet.
Sie behält sich aber das Recht vor, Inhalte ohne Vorankündigung zu löschen, wenn diese
gegen das geltende Recht, Rechte Dritter, gute Sitten oder diese AGB verstoßen (siehe hierzu
auch Ziffer 3.1 Abs. 3) oder wenn die Plattformbetreiberin damit einer rechtlichen
Anforderung nachkommt.
(4) Nach der Beendigung des Nutzungsvertrags (siehe hierzu auch Ziff. 7) kann die
Plattformbetreiberin alle noch hochgeladenen Inhalte des Unternehmens entfernen. Das
Unternehmen kann nach Beendigung des Nutzungsvertrags das Entfernen von Inhalten in
Textform verlangen. In diesem Fall muss die Plattformbetreiberin alle noch hochgeladenen
Inhalte des Unternehmens entfernen.
4 Pflichten der Plattformbetreiberin
(1) Die Plattformbetreiberin stellt die Plattform dem Unternehmen in der jeweils verfügbaren
Form und mit den jeweils verfügbaren Funktionen bereit. Sie hat das Recht, die
Funktionalitäten oder das Aussehen der Plattform, technische Mechanismen sowie
angebotene Dienste jederzeit zu verändern. Solche Veränderungen können dazu führen, dass
das Unternehmen seine Soft- oder Hardware sowie seine Inhalte aktualisieren muss, ohne
dass die Plattformbetreiberin zum Kostenersatz verpflichtet wäre. Die Plattformbetreiberin
ist bestrebt, aber nicht verpflichtet, solche Maßnahmen im Voraus anzukündigen.
(2) Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. Die
Verfügbarkeit kann zeitweise durch Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen ganz oder
teilweise eingeschränkt sein. Die Plattformbetreiberin behält sich das Recht vor, die
angebotenen Dienste der Plattform ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft
einzustellen oder den Zugang aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen zu
beschränken. Die Plattform ist bestrebt, aber nicht verpflichtet, solche Maßnahmen im
Voraus anzukündigen. Ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren
Dienste besteht nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der
Plattform.
5 Vergütung
(1) Das Hochladen von Inhalten und das Einstellen von Links auf eigene Webseiten des
Unternehmens oder eine Webseite Dritter, auf der Konsumenten das auf der Plattform
beworbene Produkt kaufen können, ist kostenfrei.
(2) Die Plattformbetreiberin behält es sich vor, dem Unternehmen zu einem späteren
Zeitpunkt als zusätzliche Leistung die Bevorzugung seiner Inhalte im Suchalgorithmus
anzubieten. Die Vergütung dieser zusätzlichen Leistung wird in einem Einzelvertrag
gesondert geregelt. Die Regelungen dieses Einzelvertrags gehen denjenigen dieser AGB vor,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
6 Haftung
6.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Parteien auf Schadensersatz wird wie folgt beschränkt, wobei die
Beschränkung auch für Aufwendungsersatzansprüche und Freistellungspflichten gilt:
(1) Die Haftung der Plattformbetreiberin ist vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 dieser
Vereinbarung dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(2) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Plattformbetreiberin, vorbehaltlich der
Regelung in Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen, auf bei Vertragsschluss vorhersehbare
Schäden und vertragstypische Schäden beschränkt.
(3) Die Plattformbetreiberin haftet unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit für jedwede
Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit von Personen der anderen Partei, die in
Zusammenhang mit oder in Erfüllung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis entsteht. Im
selben Maße haftet die Plattformbetreiberin für Verletzungen von Pflichten, die wesentlich
für dieses Vertragsverhältnis sind („Kardinalpflichten“). Wesentlich sind insbesondere solche
Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen
darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Plattformbetreiberin unbeschränkt.
6.2 Schadenabwendungs- bzw. -minderungspflicht
Die Parteien sind verpflichtet, einen ihnen entstehenden Schaden im Rahmen des Zumutbaren abzuwenden und zu mindern.
6.3 Haftung für Dritte
Soweit die Haftung einer Partei nach Ziff. 7.1 dieser AGB beschränkt oder ausgeschlossen ist,
gilt dies in gleicher Weise für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und
bevollmächtigten Vertreter der betreffenden Partei.
6.4 Verjährung
Etwaige Schadenersatzansprüche sowie Aufwendungsersatzansprüche und
Freistellungspflichten gegen den Plattformbetreiber verjähren, vorbehaltlich der Regelung in
Ziff. 7.1. Abs. 3 dieser AGB, spätestens nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung,
sofern sie nicht auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung beruhen.
6.5 Haftungsfreistellung
(1) Das Unternehmen stellt die Plattformbetreiberin von sämtlichen Ansprüchen frei, die
andere Unternehmen oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von
dem Unternehmen eingestellte Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Dienste
der Plattformbetreiberin gegenüber der Plattformbetreiberin geltend machen. Das
Unternehmen übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der
Plattformbetreiberin einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher
Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn das Unternehmen die
Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, die Plattformbetreiberin im Falle einer Inanspruchnahme
durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle
Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche
und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.
(3) Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Unternehmens bleibt unberührt.
7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die ordentliche Kündigung des Nutzungsvertrag durch die Plattformbetreiberin oder das
Unternehmen ist unter Wahrung einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende mittels
Erklärung in Textform möglich.
(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund mittels Erklärung in Textform bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflichten liegt insbesondere vor bei einer Verletzung
von Ziff. 3.1 Abs. 3 sowie Ziff. 3.2 Abs. 2 dieser AGB.
(3) Im Falle der ordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrags kann das Unternehmen die
Plattform bis zum Ablauf des Nutzungsvertrags nutzen.
(4) Für das Entfernen von Inhalten nach der Beendigung des Nutzungsvertrags gilt Ziff. 3.3
Abs. 4 dieser Vereinbarung.
8 Referenzierung
Die Plattformbetreiberin darf das Unternehmen in ihren Vertriebs- und Marketingunterlagen
als Referenz aufführen. Dabei kann auch das Logo des Unternehmens verwendet und ein Link
auf seine Internetseite gesetzt werden. Sollte das Unternehmen dem widersprechen, wird
die Plattformbetreiberin die betreffenden Aktivitäten unverzüglich einstellen.
9 Verschwiegenheit
(1) Das Unternehmen und die Plattformbetreiberin werden über alle ihnen im Rahmen ihrer
Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen bewahren und diese weder
weitergeben noch auf sonstige Art verwerten.
(2) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn die betreffende Information auf Grund
des Beschlusses eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder eines Gesetzes offen zu
legen ist. Die derart verpflichtete Partei wird die andere Partei unverzüglich von der
Offenlegung unterrichten und die Informationen so offenlegen, dass die Vertraulichkeit
soweit wie möglich gewahrt bleibt.
10 Datenschutz
Siehe die gesonderte Datenschutzerklärung
11 Schlussbestimmungen
(1) Auf den Vertrag sowie die Nutzung der Plattform findet das deutsche Recht Anwendung
mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss von UNKaufrecht.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München.
(3) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit der Plattform abzuschließenden
Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Textform einschließlich E-Mail
(info@eaaasy-contact.de) oder in Schriftform erfolgen.
Die Postanschrift lautet:
lookaround GmbH
c/o Ibrahim Al Dares
Leonrodstraße 6
80634 München
Deutschland
(4) Als Zustelladresse des Unternehmens gilt die E-Mail-Adresse, die in den Kontaktdaten des
Unternehmens von diesem angegeben wurde.
(5) Diese AGB besitzen Gültigkeit ab ihrer Veröffentlichung auf der Plattform und im Hinblick
auf jedes einzelne Unternehmen ab dem Moment, ab dem das Unternehmen durch
Registrierung auf der Plattform oder durch Erklärung seines Einverständnisses die AGB
bestätigt. Die Plattformbetreiberin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne
Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Unternehmen
per E-Mail oder in anderer geeigneter Form spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten
zur Kenntnis gebracht. Widerspricht das Unternehmen der Geltung der neuen AGB nicht
innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail bzw. nach zumutbarer Möglichkeit der
Kenntnisnahme, gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Plattformbetreiberin wird
dem Unternehmen in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die
Bedeutung dieser Vierwochenfrist gesondert hinweisen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht
für eine Veränderung dieser AGB, die die Hauptleistung des Vertrages betrifft, sofern dadurch
ein ungünstiges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zu Lasten des
Mitgliedes entstehen würde.